RauchmelderKeiner spürt´s - einer merkt's: Rauchmelder retten Ihr Leben!Rauchmelder helfen Ihr Leben retten und dienen Ihrer eigenen Sicherheit.Die meisten Menschen werden im Schlaf vom Feuer überrascht und sterben am Brandrauch. Schützen Sie sich und Ihre Familie.Rauchmelder sind in Privat- und Gewerbe-Immobilien universell einsetzbar, auf Wunsch auch mit Anbindung an Funk-Alarmsysteme.Verwenden Sie nur Rauchmelder mit professionellen Eigenschaften nach DIN EN 14604 und DIN 14676 mit VdS-Zulassung und entsprechend der Bauproduktenrichtlinie.Rauchmelderpflicht Bayern im DetailEingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013. Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mt Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017. Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat. Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?
Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt. |